Hier kannst du deine Zuschläge nachprüfen, ob dein Arbeitgeber diese korrekt berechnet hat.
Falls dein AG ein GVP-Mitglied ist, sind alle Zuschläge bis zum 15. des Folgemonats auszuzahlen. Eine Nachberechnung oder spätere Zahlung sind laut der Fachanweisung und dem zuständigen Arbeitsamt für Arbeitnehmerüberlassung nicht erlaubt.